HZA-HB: Zoll prüft im Frisör- und Kosmetikgewerbe / 23 Strafverfahren eingeleitet

Bremen (ots) –

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bremen (FKS)
führte am Mittwoch, 9. April 2025 in Bremen und Delmenhorst zusammen
mit den Finanzämtern, im Landkreis Stade zusammen mit der Polizei und
dem Gewerbeaufsichtsamt und in Bremerhaven mit insgesamt 87
Beschäftigten Prüfungen in der Frisör- und Kosmetikbranche durch.
Dabei wurden in 11 Betrieben 73 Arbeitnehmende kontrolliert.

23 Strafverfahren wurden aufgrund der Prüfungsfeststellungen noch vor
Ort eingeleitet, davon vier in Bremen, achtzehn in Bremerhaven und
ein Strafverfahren im Landkreis Stade. Gründe für die Strafverfahren
waren das Antreffen von Nicht-EU-Ausländern, die entgegen ihrer
Aufenthaltsbestimmungen eine Tätigkeit aufgenommen hatten und sich
somit illegal in der Europäischen Union aufhielten sowie fehlende
oder zu geringe Beiträge zur Sozialversicherung.

In Delmenhorst führten die Prüfungen vor Ort zu keinen
Beanstandungen.

Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich 16 weitere
Verdachtsfälle, unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das
Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von
Arbeitslosenunterstützungsleistungen und nicht oder nicht ausreichend
geleisteter Sozialabgaben. Im Zuge der Prüfungen wurden weiterhin 21
Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgebende und Arbeitnehmende
eingeleitet.

„Aufgrund des hohen Kosten- und Lohndrucks gehört die Frisör- und
Kosmetikbranche zu den besonders für Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung anfälligen Branchen“, erläutert Volker von Maurich,
Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen. „Mit unseren Prüfungen
insbesondere in den besonders von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung betroffenen Branchen schützt der Zoll den Sozialstaat
und die Betriebe, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Schwarzarbeit ist Wirtschaftskriminalität auf Kosten der
Allgemeinheit“, fährt von Maurich fort.

An die Prüfungen schließen sich umfangreiche und zeitintensive
Nachermittlungen an, die noch andauern.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig Sonderprüfungen auf Basis des
risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten
Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der
gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von
Verstößen bei.

Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem
Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil
des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 – 1026
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots