HZA-HB: Schwarzarbeitsprüfung des Zolls im Baugewerbe / Weitere Nachprüfungen aufgrund der Feststellungen des Hauptzollamts Bremen erforderlich
Bremen (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen
führte am Dienstag, 10 März 2026 im Rahmen einer bundesweiten
risikoorientierte Schwerpunktprüfung in Delmenhorst und Stade auf
mehreren Baustellen verdachtsunabhängige Prüfungen zur Aufdeckung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. In Delmenhorst
wurden 79 Arbeitnehmende von 30 verschiedenen Arbeitgebern auf den
Baustellen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In Stade
wurden 23 Bauarbeitende erfasst, die in 5 verschiedenen Unternehmen
beschäftigt waren.
In Stade wurde gegen einen Bauarbeiter noch vor Ort ein
Strafverfahren eingeleitet, der im Verdacht steht, sich illegal in
Deutschland aufzuhalten und gleichzeitig entgegen den geltenden
Vorschriften eine Arbeitstätigkeit aufgenommen hat. Ferner ergaben
sich nach den bisherigen Auswertungen in je einem weiteren Fall
konkrete Hinweise auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen, auf nicht
oder nicht vollständig entrichtete Sozialleistungen und auf den
unberechtigten Bezug von Leistungen durch die Agentur für Arbeit oder
dem Jobcenter. In vier Fällen mussten Arbeitnehmende verwarnt werden,
die ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen konnten.
In Delmenhorst ergaben sich 16 konkrete Hinweise auf mögliche
Verstöße, die sich in vier Fällen auf eine illegale
Ausländerbeschäftigung und in je drei Fällen auf das Vorenthalten von
Mindestlöhnen und Sozialleistungen, die nicht oder nicht vollständig
entrichtet wurden, beziehen. In Delmenhorst wurden In sechs weiteren
Fällen Arbeitnehmende verwarnt, da sie pflichtwidrig keinen Ausweis
mit sich führten.
„Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich
statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden,
wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob
Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben“, erläutert Volker
von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort:
„Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zu
Lasten der Allgemeinheit statt. Der Zoll geht daher konsequent gegen
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vor.“
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den
Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen
sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche
Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und
Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den
Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art,
Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen
hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in
engem Informationsaustausch mit den verschiedenen
Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und
Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes
durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument
zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und
Ahndung von Verstößen bei.
Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem
Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil
des Landkreises Rotenburg/ Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
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Quelle: ots
