HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie / 5 Festnahmen wegen illegalen Aufenthalts

Bremen (ots) –

Bremen, Rotenburg/ Wümme, Stade, Am Freitag, 19. September 2025, hat
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten
Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und
Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren
insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der
sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von
unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler
Beschäftigung.

Das Hauptzollamt Bremen hat im Stadtgebiet Bremen, im Landkreis
Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Stade rund 50 Arbeitnehmende in
Gaststätten und Beherbergungsbetrieben überprüft. Im Landkreis
Rotenburg wurden in fünf Fällen noch vor Ort Strafverfahren
eingeleitet, da Nicht-EU-Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel
eine Arbeit aufgenommen und sich illegal im Bundesgebiet aufgehalten
hatten. Die Personen wurden vorläufig festgenommen und es wurde ein
Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet.

Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich im Gesamtbezirk 18
weitere Verdachtsfälle unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen
das Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von
Arbeitslosenunterstützungsleistungen, nicht oder nicht ausreichend
geleisteter Sozialabgaben oder illegaler Ausländerbeschäftigung. In
acht Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht
mitgeführter Ausweise ausgesprochen.

„Der Prüfansatz des Zolls, insbesondere in den besonders von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen zu
prüfen, hat auch am Freitag wieder zum Erfolg geführt“, erläutert
Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt
fort: „Der hohe Lohn- und Kostendruck im Hotel- und
Gaststättengewerbe führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für
Schwarzarbeit. Schwarzarbeit jedoch ist Wirtschaftskriminalität zu
Lasten des Sozialstaates und wird vom Zoll konsequent verfolgt.“

An den am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich
umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die
vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und
Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere
Geschäftsunterlagen prüfen.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes
Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten
Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes
(MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn
12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und
Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und
Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und
Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die
Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch
vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS
ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale
Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und
sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der
jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 – 1026
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots