
HZA-HB: Zoll prüft im Clanmilieu / Gemeinsame Maßnahmen mit der Polizei und weiteren Behörden in Delmenhorst und dem Landkreis Cuxhaven
Bremen (ots) –
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und weitere Einheiten des
Hauptzollamts Bremen haben am Freitag, 6. Dezember 2024 im
Zusammenhang mit bundesweiten Maßnahmen behördenübergreifend mit der
Polizei, der Gewerbeaufsicht, der Steuerfahndung und weiteren
Behörden im Landkreis Cuxhaven und der Stadt Delmenhorst diverse
Betriebe überprüft.
Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit
besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie
insbesondere Cafés, Bars, Shishabars, Wettbüros, Spielstätten,
Barbershops und dem KFZ-Handel.
Die Prüfungen des Zolls zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgen
ganzheitlich. Neben der Prüfung des Mindestlohnes und der
Sozialversicherungsbeiträge wird geprüft, ob Arbeitnehmende trotz
Arbeitsaufnahme rechtswidrig zusätzlich Förderungen von der Agentur
für Arbeit beziehen. Bei Nicht-EU-Ausländern prüft der Zoll zudem, ob
der jeweilige Aufenthaltsstatus eine Arbeitsaufnahme in Deutschland
gestattet.
Im Landkreis Cuxhaven wurden bei der Prüfung von vier
Gewerbebetrieben durch 25 Kontrollkräfte in einer Shishabar über 4 kg
unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt. Der Inhaber hatte
bei Eintreffen der Kontrollkräfte noch versucht, die unversteuerten
Tabakwaren beiseite zu schaffen, wurde aber vom Zoll daran gehindert.
Zudem wurde im Keller der Bar ein illegales Glücksspielgerät durch
die Polizei sichergestellt. Das Gewerbeaufsichtsamt stellte Mängel
bei der Lüftungsanlage des Betriebes fest.
Bei den Feststellungen im Landkreis Cuxhaven müssen in einem Fall
weitere Überprüfungen aufgrund von Hinweisen für das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen und in einem weiteren Fall hinsichtlich
des Missbrauchs von Leistungen, die durch die Agentur für Arbeit
gewährt werden, stattfinden.
In Delmenhorst wurden durch insgesamt 73 Kontrollkräfte in 10
Gewerbebetrieben Prüfungen durchgeführt. In einem versteckten und
verschlossenen Hinterzimmer eines Betriebes beschlagnahmte die
Polizei drei nicht zugelassene Wett- bzw. Geldspielautomaten. Ein
Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Glückspiels wurde
eingeleitet.
Zollseitig erfolgen in zwei Fällen weitere Prüfungen hinsichtlich der
Zahlung des Mindestlohnes. Weiterhin werden in einem Fall
Überprüfungen hinsichtlich des Vorenthaltens von
Sozialversicherungsbeiträgen und in einem weiteren Fall hinsichtlich
des Leistungsmissbrauchs stattfinden.
„Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz
insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse
über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen,
erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen
und stellt klar: „Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht
toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu
steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen
Wettbewerb sicherzustellen.“
Die weiteren Überprüfungen des Zolls dauern an und werden einige
Wochen in Anspruch nehmen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 – 1026
E-Mail: [email protected]
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